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Drei Frauen und drei Männer teilen sich in unserer Kirchengemeinde die Aufgaben der Kirchenältesten.
Der Ältestenkreis berät und entscheidet über geistliche, finanzielle, rechtliche und verwaltungsmäßige Angelegenheiten. Er trägt Verantwortung für Verkündigung, Seelsorge und Diakonie in unserer Gemeinde.
Die Kirchengemeinderäte
- engagieren sich im Gemeindeleben;
- wirken mit in den Gottesdiensten, sie übernehmen die Schriftlesungen, beteiligen sich an den Fürbittengebeten und helfen mit bei der Austeilung des Abendmahls;
- verwalten das Gemeindevermögen;
- sind Ansprechpartner für alle Gemeindemitglieder; ältere Gemeindeglieder werden zu Geburtstagen besucht;
- klären Schwierigkeiten, z.B. bei Beanstandungen in der Dienstpflicht von Pfarrern/Pfarrerinnen oder Mitarbeitern/Mitarbeiterinnen;
- wirken mit bei der Besetzung der Gemeindepfarrstelle;
- verabschieden den Jahresbericht für die Gemeindeversammlung;
- behandeln Anträge aus der Gemeinde;
- entscheiden Fragen, die Taufe, Trauung, Beerdigung und Konfirmation betreffen;
- wirken mit bei der Wiederaufnahme von Kirchenmitgliedern;
- entscheiden auf Antrag, wem kirchliche Räume und Gerätschaften zu überlassen sind.
Die Themen, um die es bei den etwa 10 jährlichen Sitzungen geht, sind vielfältig: es geht um Jugendarbeit und Kirchenmusik, Sozialstation und Kindergarten, Krankenbesuche und Gemeindefeste, Aufnahmen in die Kirche und Aufgaben des Kirchenbezirks.
In etwa jedem zweiten Jahr nimmt sich der Kirchengemeinderat ein Wochenende lang Zeit, anstehende Fragen und Grundsatzentscheidungen in einer Klausurtagung zu beraten.
Geistliches und Organisatorisches gehören in den Aufgaben des Kirchengemeinderats zusammen.
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